Doll und döller…

… Zoll und Zöllner!

Letztes Wochenende war ich mit meiner Foto-Ausrüstung und dem Laptop am Flughafen in Frankfurt und habe mir das Formular 0330 (vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung) ausstellen lassen. Der Zweck dieses Formulars laut Website beim Zoll:

„Dazu sollten Sie sich vor der Ausreise bei der Zollstelle einen sogenannten „Nämlichkeitsnachweis“ (= Nachweis, dass der nämliche wertvolle persönliche Gegenstand zurückgebracht wird) ausstellen lassen.

Als Nämlichkeitsnachweis dient das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Formular 0329 – nur im Vordruckhandel erhältlich) oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr (Formular 0330 – nur für die Wiedereinreise nach Deutschland). Das Auskunftsblatt INF 3 oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr wird vor der Ausreise bei jeder Abfertigungsstelle (Zollamt oder Ausfuhrschalter des Zolls bei den Flughäfen) unter Vorführung der Waren ausgestellt. WICHTIG: Diese Nachweise werden nicht bei den Hauptzollämtern ausgestellt.

Sie sollten die Gegenstände so genau beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Rückreise problemlos möglich ist.
Hilfreich sind hierfür auch beispielsweise Fotos von Schmuck, Angabe des Modells und der Seriennummer von technischen Geräten. Alternativ können Sie bei Ihrer Wiedereinreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg oder Schriftverkehr als Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend bezeichnet ist und belegt, dass die Waren in der EU erworben wurden.“

Wie man sehen kann, wird dass Formular 0330 als ALTERNATIVE zum Mitführen des Kaufbelegs genannt. Und was sagte mir der Zollbeamte beim Abstempeln des Formulars?

Der erklärte mir, dass mich der Zoll bei der Einreise dennoch nach den Rechnungen fragen könne und das Formular nicht reiche. Auf meine Nachfrage, was denn das Formular brächte, wenn ich die Rechnungen eh benötige, konnte er mir keine sinnvolle Antwort geben.

Honks, alle zusammen…!

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