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	<title>Zoll &#8211; Bloke on the Go</title>
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	<description>Ich interessiere mich fürs Reisen und möchte Euch hier von meinen Erfahrungen bei der Planung , von der genutzten Ausrüstung und natürlich den Reisen selbst erzählen.</description>
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	<title>Zoll &#8211; Bloke on the Go</title>
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		<title>Doll und döller&#8230;</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Bloke On-the-Go]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Dec 2018 09:43:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gear]]></category>
		<category><![CDATA[Globetrotting]]></category>
		<category><![CDATA[Nämlichkeitsbescheinigung]]></category>
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					<description><![CDATA[&#8230; Zoll und Zöllner! Letztes Wochenende war ich mit meiner Foto-Ausrüstung und dem Laptop am Flughafen in Frankfurt und habe mir das Formular 0330 (vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung) ausstellen lassen. Der Zweck dieses Formulars laut Website beim Zoll: &#8222;Dazu sollten Sie sich vor der Ausreise bei der Zollstelle einen sogenannten &#8222;Nämlichkeitsnachweis&#8220; (= Nachweis, dass der nämliche wertvolle persönliche [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>&#8230; Zoll und Zöllner!</h2>
<p>Letztes Wochenende war ich mit meiner Foto-Ausrüstung und dem Laptop am Flughafen in Frankfurt und habe mir das Formular 0330 (vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung) ausstellen lassen. Der Zweck dieses Formulars laut Website beim Zoll:<span id="more-324"></span></p>
<p><span style="color: #808080"><em><span style="font-size: 10pt">&#8222;Dazu sollten Sie sich vor der Ausreise bei der Zollstelle einen sogenannten <strong>&#8222;Nämlichkeitsnachweis&#8220;</strong> (= Nachweis, dass der nämliche wertvolle persönliche Gegenstand zurückgebracht wird) ausstellen lassen.</span></em></span></p>
<p><span style="color: #808080"><em><span style="font-size: 10pt">Als Nämlichkeitsnachweis dient das <strong>Auskunftsblatt INF 3</strong> für Rückwaren (Formular 0329 &#8211; nur im Vordruckhandel erhältlich) oder die <strong>Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung</strong> im Reiseverkehr (Formular 0330 &#8211; nur für die Wiedereinreise nach Deutschland). Das Auskunftsblatt INF 3 oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr wird <strong>vor der Ausreise</strong> bei jeder <strong>Abfertigungsstelle</strong> (Zollamt oder Ausfuhrschalter des Zolls bei den Flughäfen) unter <strong>Vorführung der Waren</strong> ausgestellt. <strong>WICHTIG:</strong> Diese Nachweise werden nicht bei den Hauptzollämtern ausgestellt.</span></em></span></p>
<p><span style="color: #808080"><em><span style="font-size: 10pt">Sie sollten die Gegenstände so genau beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Rückreise problemlos möglich ist. </span></em></span><br />
<span style="color: #808080"><em><span style="font-size: 10pt">Hilfreich sind hierfür auch beispielsweise Fotos von Schmuck, Angabe des Modells und der Seriennummer von technischen Geräten. <span style="color: #800000"><strong>Alternativ können Sie bei Ihrer Wiedereinreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg</strong></span> oder Schriftverkehr als Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend bezeichnet ist und belegt, dass die Waren in der EU erworben wurden.&#8220;</span></em></span></p>
<p>Wie man sehen kann, wird dass Formular 0330 als ALTERNATIVE zum Mitführen des Kaufbelegs genannt. Und was sagte mir der Zollbeamte beim Abstempeln des Formulars?</p>
<p>Der erklärte mir, dass mich der Zoll bei der Einreise dennoch nach den Rechnungen fragen könne und das Formular nicht reiche. Auf meine Nachfrage, was denn das Formular brächte, wenn ich die Rechnungen eh benötige, konnte er mir keine sinnvolle Antwort geben.</p>
<p>Honks, alle zusammen&#8230;!</p>
<p>Bloke</p>
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